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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

HydroSolid GmbH & HydroSolid HIVE FlexCo

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen zwischen HydroSolid GmbH und HydroSolid HIVE FlexCo („HydroSolid“) und ihren Kunden, insbesondere im Bereich Handelsgewerbe sowie Anlagenbau/Installation.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HydroSolid stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

Vertragsabschluss

Angebote von HydroSolid sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung/Inbetriebnahme zustande.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist HydroSolid berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Lieferung, Montage und Gefahrübergang

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW, Incoterms 2020), sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen vereinbart wurden.

Bei Lieferungen mit Montage geht die Gefahr mit erfolgreicher Abnahme durch den Kunden über.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HydroSolid.

Der Kunde hat die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln und gegen Schäden zu versichern.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für Montage und Betrieb der Anlage rechtzeitig erfüllt sind.

Der Kunde ist verpflichtet, die von HydroSolid bereitgestellten Manuals, Betriebs- und Wartungsanleitungen einzuhalten.

Unterbleibt die Beachtung dieser Manuals, entfällt jede Gewährleistung oder Haftung seitens HydroSolid.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder gemeinsamem Factory Acceptance Test (FAT).

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Empfang, schriftlich anzuzeigen.

HydroSolid kann nach eigener Wahl Nacherfüllung, Ersatzlieferung oder Minderung leisten.

Haftung

HydroSolid haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HydroSolid auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

HydroSolid haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde Manuals oder Betriebsvorschriften nicht befolgt oder eigenmächtige Änderungen an der Anlage vornimmt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Personenschäden bleibt unberührt.

Höhere Gewalt

HydroSolid haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen oder weltweite Lieferkettenprobleme.

Datenschutz

HydroSolid verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem österreichischen DSG.

Details sind der Datenschutzerklärung auf der Website von HydroSolid zu entnehmen.

Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von HydroSolid.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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